Röntgenaufnahme eines Thorax / Brustkorb
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Informationen BAFU
Luftreinhaltekonzept
Aktionsplan Feinstaub des Bundes
Interventionskonzept BPUK
Internationale Vereinbarungen

Beitrag der Behörden

Bund, Kantone und Gemeinden haben seit 20 Jahren verschiedenste Massnahmen eingeleitet, um die Luftbelastung zu reduzieren. Dazu gehören unter anderem:

Massnahmen auf Bundesebene:
  • Erarbeitung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV), welche Emissionsgrenzwerte für stationäre Schadstoffquellen sowie Immissionsgrenzwerte (Kriterien für die Luftqualität) vorschreibt.
  • Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen (VOC).
  • Abgasvorschriften für alle Arten von Motorfahrzeugen.
  • Verschärfung der Abgasnormen (EURO-Normen) im Einklang mit der Europäischen Union.
  • Empfehlung, auf Fahrzeuge und Maschinen mit Zweitaktmotoren zu verzichten, da diese bedeutende Mengen VOC ausstossen.
  • Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA).
  • Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene.
  • Senkung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten auf Strassen (Ausserorts) und Autobahnen (80 bzw. 120 km/h).
Zuständigkeiten der Kantone:
  • Konsequenter Vollzug der Luftreinhalte-Verordnung.
  • Kontrolle der Rückhalteeinrichtungen für Benzindämpfe.
  • Umweltorientierte Verkehrspolitik und Senkung der Höchstgeschwindigkeit auf bestimmten Strassenabschnitten.
  • Förderung der VOC- und Stickoxidreduktion in kantonalen Betrieben.
  • Prüfung von Förderungsmassnahmen von Elektrofahrzeugen.
  • Erarbeitung von Massnahmenplänen.
Auch die Gemeinden können eine umweltorientierte Verkehrspolitik betreiben. Dazu stehen ihnen unter anderem folgende Instrumente zur Verfügung:
  • Parkraumbewirtschaftung
  • Tempo 30 im Siedlungsgebiet
  • Priorität für den öffentlichen Verkehr
  • Förderung des Langsamverkehrs (Fussgänger, Fahrräder)
  • Förderung der VOC-Reduktion in Betrieben auf Gemeindegebiet
  • Umweltorientierte Beschaffung (lösemittelarme Produkte, schadstoffarme Fahrzeuge)
In den meisten Kantonen wurde die Kontrolle der kleinen Holzfeuerungen (Schwedenöfen, Cheminées etc.) den Gemeinden übertragen. Ab dieser Heizperiode werden in den meisten Kantonen diese kleinen Holzfeuerungen durch geschultes Personal kontrolliert. Zudem werden die Anlagebesitzer beraten wie Ihre Anlage optimal betrieben werden kann. Dies soll zu einer Minderung der Feinstaubbelastung wie auch Geruchs- und Nachbarschaftsklagen beitragen.
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